Ihr Partner für Medizinrecht

Medizinrecht für Ärzte

Rechtsanwalt Mag. Markus Huber

Als Anwalt für Medizinrecht helfe ich Ihnen dabei, Ihre Tätigkeit als Arzt mit den wirtschaftlichen Belangen Ihrer Ordination in Österreich in Einklang zu bringen. Dank meiner fundierten Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts und den langjährigen Verbindungen zu steuerberatenden Dienstleistern kann ich Sie in allen juristischen Fragen zielgerichtet und lösungsorientiert beraten.

Medizinrecht für Ärzte

Medizinrecht für Ärzte

Als Rechtsanwalt für Mediziner vertrete ich Ärzte, Zahnärzte, Leiter medizinischer Versorgungszentren, selbstständiger Ambulatorien und Privatkrankenhäuser, Pharmazeuten und Apotheker in allen medizinrechtlichen Angelegenheiten.

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Wenn Sie Fragen zu meinen Leistungen haben oder mein Beratungsangebot in Anspruch nehmen wollen, treten Sie bitte telefonisch oder per E-Mail mit mir in Kontakt!

Mag. Markus Huber - Ihr Partner für Medizinrecht

Medizinrecht Mag. Markus Huber

Qualitätswettbewerb und Konkurrenzdruck erfordern auch im medizinischen Bereich immer mehr betriebsrechtliche Kenntnisse. Als Medizinrechts-Experte lotse ich Sie sicher durch den Paragraphendschungel und helfe Ihnen, Ihre juristischen Ansprüche durchzusetzen.

Mag. Markus Huber

Für Sie als Mediziner steht Ihre ärztliche Qualifikation und Tätigkeit an oberster Stelle. Aber auch die unternehmerischen Belange dürfen nicht zu kurz kommen. Neben kaufmännischem Grundwissen und unternehmerischen Fähigkeiten ist eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt von existentieller Bedeutung. Als selbstständiger Rechtsanwalt befasse ich mich seit vielen Jahren mit medizinrechtlichen Angelegenheiten, weshalb ich alle Ihre Anliegen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit bearbeiten kann. Bedenken Sie bitte, dass ich ausschließlich Ärzte, Krankenanstalten, Ambulatorien, Einzel- und Gruppenpraxen, Alten- und Pflegeheime bzw. Menschen, die als Ärzte und Unternehmer in bzw. für diese Einrichtungen tätig sind, betreue. Deshalb werden auch nur Mandate von und für Ärzte und Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen übernommen. Patienten, die juristisch gegen Ärzte vorgehen wollen, vertrete ich nicht.

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